Die „Rufus“-Reihe soll jeder verstehen und genießen können, Jugendliche und Erwachsene, Studierte und Nichtstudierte. Wer sich im Roman auf fremde Welten einlässt, der wird auf unterhaltsame Weise ganz automatisch kennenlernen, was die damalige Zeit so alles zu bieten hatte - und lernt beim Lesen wie von selbst. Alles so authentisch und historisch korrekt wie möglich zu erzählen und dabei spannend zu bleiben, das ist mein Ziel.
Die „AMORES - Die Liebesleiden des jungen Ovid“ sind dagegen nicht immer ganz jugendfrei (wie auch die Originalverse Ovids und seiner Zeitgenossen). Der Laie kann sich über die „moderne“ Sprache & Handlung freuen, der Fachmann über zahlreiche Anspielungen und intertextuelle Scherze.
Auf dem Blog zeige ich einen Blick hinter die Kulissen. Dabei gebe ich auch Hintergrundinformationen über Politik und Alltagsleben der späten Republik und frühen Kaiserzeit in Rom und einiger Kelten- und Germanenstämme.
Feste Probeleser aus verschiedensten Altersgruppen haben bereits die ersten Bände gelesen. Die Rückmeldungen setze ich um. Sehr gute Feedbacks kamen dabei nicht nur von Universitätsprofessoren und anderen Fachleuten sondern gerade auch von Schülerinnen und Schülern - vielleicht demnächst auch von dir? Gerne nehme ich jede gute Anregung auf (Rufus.in.Rom@gmail.com)...

Mittwoch, 30. Oktober 2019

contio – concilium – comitia: Volksversammlungen und Wahlkörperschaften in Rom


Forum Romanum,  CC BY 4.0,
Landesbildungsserver Baden-Württemberg,
Latein-Portal (https://www.schule-bw.de)
„Volksversammlungen“ gibt es viele im alten Rom, doch nicht alle haben dieselben Befugnisse: Eine contio ist eine rein informelle Veranstaltung ohne Wahl, in comitia centuriata werden die wichtigsten Ämter des cursus honorum mit nach Reichtum gestaffelter Stimmenanzahl gewählt, in concilium populi tributa gibt der Wahlbezirk mit unterschiedslos je einer Stimme pro Wähler den Ausschlag und in einem concilium plebis entscheiden die Plebejer unter Leitung der Volkstribunen – die allerdings meist von führenden Senatoren bestochen werden.

Gewählt wird also zu verschiedenen Anlässen unterschiedlich. Die wichtigste Wahlversammlung ist die

comitia centuriata
  • umfasst Patrizier und Plebejer in fünf Klassen
  • Wahlort: Marsfeld außerhalb der Stadt
  • wählt jährlich die begehrten Stellen der Konsuln und Prätoren
  • alle 5 Jahre Wahl der Zensoren
  • nach Vermögen gestaffelt, die reichsten Hundertschaften (centurien) mit den wenigsten Mitgliedern an Wählern verfügten über die weitaus meisten Stimmen => Sind sich Senatoren und Ritter einig, ist die Wahl gelaufen – was aber zuallermeist nicht der Fall ist.
  • Jede Hundertschaft hat insgesamt nur eine Stimme


  • umfasst Patrizier und Plebejer, verteilt auf die 35 Stämme (tribus)
  • Wahlort: im Comitium auf dem Forum Romanum.
  • wählt jährlich die kurulischen Aedile (aediles curules), Quaestoren und Militärtribunen (tribuni militum).


  • umfasst: Plebejer: ähnlich wie comitia populi tributa, ABER unter Ausschluss aller Patrizier, darf nur von Volkstribunen einberufen werden
  • Wahlort: Comitium auf dem Forum Romanum,
  • wählt jährlich die plebejischen aediles plebis (Ädile) und die Volkstribunen
  • Patrizische Senatoren beobachten die Versammlung häufig von den Stufen der Curia Hostilia aus und versuchten von hier aus, Einfluss auf die Tribunen zu nehmen (von denen meist ohnehin mehrere zuvor von den Senatoren für eigene politische Zwecke „gekauft“ werden können)

Fatalerweise bietet das concilium plebis als ungeplante Nebenentwicklung eine Parallelstruktur, Volksversammlungen einberufen zu können – dies darf in erster Linie der Senat. Das concilium plebis  ist dabei nicht an die Empfehlungen und (Volksversammlungs-)Beschlüsse des Senats gebunden und kann sie niederstimmen – so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg, als das senatus consultum ergeht, die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlängern, den das Concilium Plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwirft – oder ergänzen: während Caesar durch Beschluss der Volksversammlung zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wird, übergibt ihm ein von ihm zu Wege gebrachten senatus consultum auch noch die Gallia transalpina gleich mit.

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