Die „Rufus“-Reihe soll jeder verstehen und genießen können, Jugendliche und Erwachsene, Studierte und Nichtstudierte. Wer sich im Roman auf fremde Welten einlässt, der wird auf unterhaltsame Weise ganz automatisch kennenlernen, was die damalige Zeit so alles zu bieten hatte - und lernt beim Lesen wie von selbst. Alles so authentisch und historisch korrekt wie möglich zu erzählen und dabei spannend zu bleiben, das ist mein Ziel.
Die „AMORES - Die Liebesleiden des jungen Ovid“ sind dagegen nicht immer ganz jugendfrei (wie auch die Originalverse Ovids und seiner Zeitgenossen). Der Laie kann sich über die „moderne“ Sprache & Handlung freuen, der Fachmann über zahlreiche Anspielungen und intertextuelle Scherze.
Auf dem Blog zeige ich einen Blick hinter die Kulissen. Dabei gebe ich auch Hintergrundinformationen über Politik und Alltagsleben der späten Republik und frühen Kaiserzeit in Rom und einiger Kelten- und Germanenstämme.
Feste Probeleser aus verschiedensten Altersgruppen haben bereits die ersten Bände gelesen. Die Rückmeldungen setze ich um. Sehr gute Feedbacks kamen dabei nicht nur von Universitätsprofessoren und anderen Fachleuten sondern gerade auch von Schülerinnen und Schülern - vielleicht demnächst auch von dir? Gerne nehme ich jede gute Anregung auf (Rufus.in.Rom@gmail.com)...

Dienstag, 28. Juli 2015

Leben und Lieben im alten Rom I: Ehe & Eheschließung

Heiraten im Römischen Reich: confarreatio, coemptio, per usum, conubium, concubinatus

Einen gemeinschaftlichen Ausdruck für ein Verb des Heiratens gibt es im Lateinischen bezeichnenderweise nicht. Von der Frau aus heißt es nubere, wörtlich: sich (wie eine Wolke) für jemanden verschleiern bzw. den Schleier anlegen. Ist der Mann der Aktive, dann heißt es umständlich aliquam in matrimonium ducere - eine in die Ehe führen bzw. ziehen, schleppen, reißen… Im Mythos zerren und verschleppen die wilden Junggesellen des Romulus die Sabinerinnen dann auch gegen deren Willen – zumindest zunächst. Auch eine Art der Ehe. Und in Wirklichkeit? Wenn zwei sich lieben, heiraten sie – oder nicht? Diese romantische Idee der Liebesheirat gibt es auch in der Antike, sie ist jedoch die größte Ausnahme, die man sich vorstellen kann und wird meist nur im griechischen Abenteuer- und Liebesroman verwirklicht. Nur die schöne Formel bleibt romantisch: ubi tu Gaius, ego Gaia - „wo [auch immer] du Gaius [sein wirst], [werde] ich [deine] Gaia [sein]“.
Der Grund ist der pater familias: Wie bereits im Post familia berichtet, besitzt das männliche Familienoberhaupt die unumschränkte Herrschaft (patria potestas). Wenn ihm die Ehe nicht passt, rückt er weder die Tochter noch die Mitgift heraus. Aber auch die Söhne müssen heiraten, wen der Vater bestimmt - und sich gegebenenfalls scheiden lassen und neu einheiraten, wenn der Vater eine neue politische Koalition mit einem amicus durch Familienannäherung besiegeln will). Sklaven haben (bis zu ihrer Freilassung) überhaupt kein Recht auf Heirat, ihre Beziehung kann höchstens geduldet werden, hat aber keinerlei gesetzliche Grundlagen oder Folgen. Sklaven müssen sie sich darüber hinaus alles gefallen lassen, auch sexuelle Übergriffe – als „Sache" haben sie kein Recht, dies zu verweigern.
Die römische Gesellschaft sieht die Ehe als Zweckgemeinschaft, die Frau sichert den Fortbestand der Familie und über die Kinder quasi die Altersversorgung, während der Mann für den Unterhalt aufkommen soll. Liebe, so denkt man, soll aus der späteren Gewöhnung aneinander entstehen und ist nicht unbedingt notwendig. Gesellschaftlichen Aufstieg durch einen reicheren und/oder bedeutenderen Ehepartner sehen beide Seiten gern. Heiraten dürfen Mädchen ungefähr ab dem dreizehnten Lebensjahr, Jungen nach der feierlichen „ersten Bartabnahme“, der Volljährigkeit, ca. ab sechzehn. Doch zuallermeist heiraten sie viel später, in der Ehegesetzgebung des Augustus wird das heiratsfähige Alter für Männer zwischen 25-60 und Frauen zwischen 20-50 definiert. Der pater familias kann seine Kinder und Familienangehörigen (und Klienten) dabei auf drei Arten verheiraten (solange die Brautleute nicht untereinander verwandt sind, was strengstens verboten ist):
  • Er kann keinerlei Kosten und Mühen scheuen und eine Protz- und Prunkehe mit allen Extras ausrichten, mit allen religiösen Schikanen und Zeremonien (confarreatio). Die Ehefamilien heben dabei beiderseits ihre Wichtigkeit hervor und den göttlichen Schutz der Ehe. Eine bei Politikern und Patriziern beliebte Form, die für pontifices-Priesterämter sogar verpflichtend ist.
  • Er kann die Heiratsurkunde schlicht von fünf Zeugen mit Siegelabdruck bestätigen lassen und die Tochter mit einem ähnlichen Formular wie bei Besitzveräußerung selbst „verkaufen“ (coemptio). Weniger kostenintensiv und schnell erledigt. Hier steht die Macht des Brautvaters im Vordergrund.
  • Er kann eine quasi „wilde Ehe“ bestätigen, wenn er zugelassen hat, dass das Pärchen bereits ein Jahr mit Unterbrechung von weniger als drei Tagen zusammen unter demselben Dach schlief. Dabei wird durch Gewohnheitsrecht in eine rechtsgültige Ehe überführt (per usum) und das Pärchen ist glücklich. Allerdings gilt der Brautvater hierbei ein wenig nachlässig und es riecht nach Liebesheirat, gesellschaftlich etwas verpönt.
  • Einem Nichtrömer kann er als Patron zu einem conubium verhelfen, eine mindere aber rechtsgültige Ehe gesellschaftlich unterschiedlicher Positionen mit geringeren Erbansprüchen und ohne Mitgift. Ausländer, die 25 Jahre Dienst in den Legionen abgeleistet haben, bekommen das volle römische Bürgerrecht (für sich, Frau und Kinder) zugestanden, ihre bisherigen conubium-Ehen, die man auch als Konkubinat bezeichnet, werden in vollgültige Ehen überführt.
  • Für Sklaven kann der pater familias rechtlich gesehen gar nichts tun, es sei denn, er lässt die Liebenden frei. Wenn nicht, gibt es nur die Bezeichnung, aber keinerlei Rechtsansprüche. Darunter fällt z.B. auch die „Homo-Ehe“ zwischen männlichem Sklaven (concubinus – „Sexpartner“) und Herren, wie zwischen Sklaven untereinander (concubinus- concubina).
Hier geht’s zu
Sitten  und
Sittengesetzgebung  im alten Rom
Wen Interkationen zwischen Römern und Römerinnen
noch genauer interessieren, der lese weiter nach bei
S. Gerlinger, Virtus ohne Ende? Zum Rollenverständnis zwischen Mann und Frau, in: A. Heil / M. Korn / J. Sauer (Hrsg.), Noctes Sinenses. Heidelberg 2011 (ISNB 978-3-8253-5843-3)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.