cb caedes ©: S. Gerlinger CC-BY 4.0 |
In der Hitze des Gefechts oder auch aufgrund taktischer Überlegungen kommt es bei starkem Widerstand, vor allem der befestigten Städte vor, die Besiegten restlos abzuschlachten. Haben die Städter noch nicht kapituliert, bevor der Sturmbock an die Tore schlägt, so steht die gnadenlose Niedermetzelung der Waffenfähigen und der Verkauf der übrigen in die Sklaverei zu befürchten.
Weitere Misshandlungen und Verstöße gegen Menschen- und Völkerrecht werden in der Regel bei römischen Autoren immer dann als moralisch höchst verwerflich geschildert, wenn es sich bei den Opfern um römische Soldaten und Bürger handelt (→ hierzu und zum Folgenden vgl. Gerlinger 2008, S. 271-288). Gegenüber Barbaren werden die gleichen Untaten dagegen nicht negativ kommentiert, ja manchmal werden sie sogar als gute Tat für Rom präsentiert.
Diese Art der Präsentation wird zwar oft von der breiten Masse des Volkes aber nie von allen Römern akzeptiert und führt häufig auch zu Kritik oder gar zu Untersuchungsausschüssen und Prozessen – zumindest wenn man damit gegen einen politischen Gegner vorgehen kann. Es bestehen aber auch weit verbreitete Vorstellungen von Humanität, die sich schon früh entwickelt hatten:
Grundsätzliche Kritik gegenüber Kriegshandlungen an Völkern, die „nichts Falsches getan haben“ und in Frieden mit Rom leben. Außerdem scheinen allgemein akzeptierte Formen von Kriegsrecht zu existieren, zumindest in Form einer ganzen Serie respektierter Konventionen, die als vertrauensbildende Maßnahmen zugleich von strategischem Vorteil sein konnten. Darunter fallen die Forderung an einen General, die Truppen streng zu kontrollieren und nicht für seinen persönlichen Reichtum plündern zu lassen, Kapitulierende zu schützen, Städte nur mit gutem Grund zu zerstören oder zu plündern und selbst dann ohne Grausamkeit – nachzulesen z.B. bei Cicero (de Officiis, Buch 1, Abschnitte 34-82; dort v.a. 34, 35 und 82). Weiterhin die Verpflichtung des Generals, nur die Schuldigen zu bestrafen und die Übrigen zu schonen, keine Ländereien zu verwüsten, bevor den Einwohnern die Absicht des Feldherrn kundgetan und ihnen Zeit gegeben wurde zu kapitulieren sowie der Verzicht auf exzessive Bestrafung, um den Feind eher durch Großzügigkeit als durch Gewalt zu erobern.
Doch verhält es sich bei Ciceros Mahnungen wahrscheinlich so wie immer, wenn jemand glaubt, Ermahnungen aufschreiben zu müssen: Würde ich jeder an den Moralkodex halten, gäbe es weder Bedarf, solche Verhaltensregeln aufzustellen, noch an sie erinnern zu müssen. So ist es in der Antike, wie auch heute noch im Krieg: Es kommt immer wieder zu Misshandlungen, Morden und Plünderungen - und nur die wenigsten Soldaten werden dafür zur Rechenschaft gezogen…
Aus der Reihe mos et miles geht es hier↓ zu
I. tiro – Rekrutenausbildung im römischen MilitärII. maximis itineribus - Auf dem Marsch
III. fossa, agger et vallum - Lagerbau
IV. proelium – Die römische Armee im Gefecht
V. naves longae – Antiker Seekrieg
VI. peregrini: Leistung & Anerkennung von Nichtrömern im römischen Heer
VII. Germanen im römischen Heer - erschreckend effektiv
IIX. cohortes: Taktische Einheiten der römischen Legion
IX. obsidio: Belagerungen in der Antike
X. machinae: Belagerungsgerät der römischen Armee
XI. caedes: Soldaten nach der Schlacht
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