Die „Rufus“-Reihe soll jeder verstehen und genießen können, Jugendliche und Erwachsene, Studierte und Nichtstudierte. Wer sich im Roman auf fremde Welten einlässt, der wird auf unterhaltsame Weise ganz automatisch kennenlernen, was die damalige Zeit so alles zu bieten hatte - und lernt beim Lesen wie von selbst. Alles so authentisch und historisch korrekt wie möglich zu erzählen und dabei spannend zu bleiben, das ist mein Ziel.
Die „AMORES - Die Liebesleiden des jungen Ovid“ sind dagegen nicht immer ganz jugendfrei (wie auch die Originalverse Ovids und seiner Zeitgenossen). Der Laie kann sich über die „moderne“ Sprache & Handlung freuen, der Fachmann über zahlreiche Anspielungen und intertextuelle Scherze.
Auf dem Blog zeige ich einen Blick hinter die Kulissen. Dabei gebe ich auch Hintergrundinformationen über Politik und Alltagsleben der späten Republik und frühen Kaiserzeit in Rom und einiger Kelten- und Germanenstämme.
Feste Probeleser aus verschiedensten Altersgruppen haben bereits die ersten Bände gelesen. Die Rückmeldungen setze ich um. Sehr gute Feedbacks kamen dabei nicht nur von Universitätsprofessoren und anderen Fachleuten sondern gerade auch von Schülerinnen und Schülern - vielleicht demnächst auch von dir? Gerne nehme ich jede gute Anregung auf (Rufus.in.Rom@gmail.com)...

- - Cursus Honorum (Ämterlaufbahn)

Nachdem die Ämterlaufbahn nach den Ständekämpfen auch den Plebejern offen stand, könnte man meinen, dass die Mehrheit des Volkes nun auch die Politik bestimmt hätte. Aktives Wahlrecht besaßen ja nun alle (männlichen) freien Bürger Roms, passives Wahlrecht alle frei geborenen. Doch selbst bei den Ämtern, deren Kandidaten in der Volksversammlungen der comitia populi tributa (oder im concilium plebis) gewählt wurde, bevorzugten die Wähler weit in 50-85% der Fälle Adlige- oder zumindest Vertreter aus der Nobilität, d.h. Familien, aus denen (vor Sulla) bereits ein Konsul hervorgegangen war (nobiles). Obwohl in den comitia populi tributa die Mehrheit der Bevölkerung entscheiden konnte, da die Stimme jedes freien Bürger in jeder tribus (Stadtviertel bzw. Landkreis) gleich viel zählte. Bei der Wahl der höchsten Beamten wurde sowieso in den nach Vermögen gestaffelten Hundertschaften der comitia centuriata abgestimmt, wo die Reichen und Mächtigen mehr Stimmen besaßen.
 
Die überwiegende Mehrheit der römischen Bürger scheint aber generell bei allen Kandidaten einen Hang zu großen und klingenden Namen gehabt zu haben. Der Bekanntheitsgrad der Familie des Kandidaten schien wichtiger gewesen zu sein, als der des Kandidaten allein. Wahrscheinlich spielen aber auch die vererbten Klienten eine wichtige Rolle.
In aufsteigender Rangfolge anbei nun die einzelnen Ämter, die nacheinander erreicht werden konnten:
 

Quaestor:
  • Mindestalter seit Sulla 30, Augustus 25
  • Aufgabenbereich: Ursprünglich Gehilfen der Konsuln: zwei quaestores consulis, neben der Tätigkeit als Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse, Eintreibung von Steuern und Pachten, Betreuung des Staatsarchives, vier weitere Quästoren zur Verwaltung der Flotte, seit Einrichtung mehrerer Provinzen je ein Quästor dem Statthalter zugewiesen
  • Berechtigt zu: Eintritt in den Senat (lebenslang, außer Ausschluss bei Schulden & Vergehen durch Zensoren)
  • 20 Stellen verfügbar (bei Caesar 40, Augustus wieder 20), gewählt über: comitia populi tributa
 
Volkstribun:
  • kein eigentliches Amt innerhalb des cursus honorum, Möglichkeit für progressive und radikale Gesetzgebung und um auf sich aufmerksam zu machen, aber von sich „respektabel“ gebenden Politikern (z.B. Cicero) absichtlich gemieden und ausgelassen, Patriziern gänzlich verboten
  • Aufgabenbereich: Verteidigung der Plebejer gegen die Macht der Patrizier (ius auxilii). Als das mächtigste Werkzeug der tribunizischen Gewalt wird das ius contionandi angesehen, das Recht, beratende Zusammenkünfte (contiones) vor Volksversammlungen einzuberufen.
  • Berechtigt zu: sich im Senat zu äußern (ius agendi cum senatu), in der Versammlung der Plebejer Gesetze beschließen zu lassen (ius cum plebe agendi), ius senatus habendi, Vetorecht, ius intercessionis (gegen Amtsträger & Senat)), sacrosanctitas („Unantastbarkeit“, Zuwiderhandelnde konnten als Hochverräter hingerichtet werden), concilium plebis: Gesetze zu gestalten / Alles während der Amtszeit / Sitz im Senat auf Lebenszeit, wenn keine Quaestur erlangt
  • 10 Stellen verfügbar, gewählt über: concilium plebis

Ädil:
  • Mindestalter 37 Jahre
  • Aufgabenbereich: Aufsicht & Unterhalt öffentlicher Gebäude, Thermen, Aquädukte, Straßen, Verkehr, Bauwesen, und die Märkte. Übten Marktgerichtsbarkeit: führten die Aufsicht über Preise, Maße und Gewichte der Waren, schufen sie die Rechtsinstitute Wandlung (actio redhibitoria) und Minderung (actio quanti minoris) „ädilizische Rechtsbehelfe“, Ausstellen von Handelslizenzen. Ankauf von Getreide und dessen Verkauf in Rom bzw. die Verteilung an Bedürftige; Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung, die plebejischen Ädile führten die Aufsicht über die plebejischen Tempel, Ausrichtung von Spielen (Ausrichtung von Gladiatorenspielen mussten die Ädilen auf eigene Kosten übernehmen => großes Vermögen erfordert, andererseits aber auch die nötige Popularität einbringt).
  • Berechtigt zu: Kandidatur als Praetor
  • 4 Stellen verfügbar, 2 curulische: gewählt über: comitia populi tributa, 2 plebejische Ädile, gewählt über: concilium plebis
Unter Caesar Zahl der Ädilen auf sechs erhöht, sogenannten aediles cereales, hauptsächlich für die Versorgung der Bevölkerung mit billigem oder gar kostenlosem Getreide zuständig
 

Prätor:
  • Mindestalter 40
  • Aufgabenbereich: praetor urbanus: Gerichtsbarkeit in Rom, praetor peregrinus: Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern und Nichtbürgern, praetor als Statthalter der Provinzen: oberste militärische und jurisdiktionelle Gewalt, vertrat römische Herrschermacht im vollem Umfang, durch nichts eingeschränkt. Stellvertreter der Konsuln und insbesondere für Interpretation der Gesetze und die Rechtspflege im Allgemeinen verantwortlich, im prätorischen Edikt die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco)
  • Ehrenzeichen: In der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren. Er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter.
  • Berechtigt zu: Kandidatur als Konsul, Stimmenäußerung im Senat als zweite in der Gruppe der praetorii, Statthalterschaft als Prokonsul bekleiden, in Ausnahmesituationen zusätzliche militärische Kommandos
  • 8 Stellen verfügbar, gewählt über: comitia centuriata
Bis Sulla zwei Gerichtsprätoren, vier Provinzialprätoren ab 81 v. Chr. auf acht, Caesar erhöhte die Zahl von zehn auf zwölf und dann 16, in der Kaiserzeit schwankte zwischen 10 und 18 Beamten
Die Menge der Stellen hinderte die nobiles dieses Amt ebenfalls zu monopolisieren (nur jeweils die Hälfte im Schnitt), wie bei Konsulat der Fall, auch wenn fast alle nobiles Prätoren wurden. Nur unter Sulla 77, von 78 mit Konsul unter Vorfahren ( Grün,164).
 

Konsul:
  • Mindestalter 42
  • Aufgabenbereich: Staatsleitung, Vorsitz des Senats, monatlich abwechselnd. Militärische Oberbefehl, im Kriegsfall täglich abwechselnd, sofern beide gemeinsam bei einem Heer. Brachten Gesetzesanträge im Senat ein, deren Ausführung die Quästoren überwachen mussten. Einweihung von Tempeln, Vollzug von Opferungen und die Auspizien.
  • Ehrenzeichen: Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren, die die fasces trugen.
  • Berechtigt zu: Kandidatur als Censor, Stimmenäußerung im Senat als erste in der Gruppe der consulares, prokonsularische Provinz zur Verwaltung zugewiesen als Ausgleich für Ausgaben eigenes Vermögen in den Staatshaushalt angesehen (meist für eine Dauer von einem oder zwei Jahren als Statthalter mit militärischem Kommando pro consule)
  • 2 Stellen verfügbar, gewählt über: comitia centuriata

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